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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Geltungsbereich

(1) Für Angebote, Kostenvoranschläge, Dolmetsch- und Übersetzungsaufträge sowie andere Sprachdienstleistungen gelten die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, falls keine andere schriftliche Vereinbarung für den Einzelfall getroffen wurde oder keine gesetzlich vorgeschriebene Regelung vorliegt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden vom Kunden –nachfolgend auch Auftraggeber genannt– mit der Anfrage bzw. Auftragserteilung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung und schließen auch zukünftige Geschäfte mit ein.
(2) Hat der Auftraggeber eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen, sind diese für InterSprachen –nachfolgend auch Auftragnehmer genannt– nur dann verbindlich, wenn sie von ihr schriftlich anerkannt werden.

 

2. Angebote

Schriftliche und für den Einzelfall individuell erstellte Angebote und Kostenvoranschläge sind –soweit nicht anders vereinbart– auf die Dauer von 6 Wochen als feste Angebote und Kostenvoranschläge anzusehen. Anschließend sind sie freibleibend.

 

3. Auftragsbedingungen

(1) Aufträge können per Fax, per Post, per E-Mail oder persönlich erteilt werden.
(2) Eingehende Aufträge, Eilaufträge ausgeschlossen, werden in der Reihenfolge, in der sie eingehen, bearbeitet.
(3) Eilaufträge gelten als verbindlich, wenn der Auftragnehmer diese schriftlich bestätigt.
(4) In der Annahme des Auftrags ist der Auftragnehmer frei.
(5) Die Stornierung eines Auftrags durch den Auftraggeber bedarf der Schriftform.
(6) Bei schriftlichen Arbeiten (Übersetzungen, Lektorat etc.) ist die Stornierung durch den Auftraggeber bis zum Beginn der Bearbeitung möglich. Bei einer späteren Stornierung sind die bis dahin entstandenen Auslagen sowie die bis dahin erbrachten Leistungen zu bezahlen.
Bei Dolmetschaufträgen gelten besondere Regelungen für die Stornierung eines gebuchten Auftrages (siehe hierzu § 12).
(7) Ergänzungen oder Abänderungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.

 

4. Ausführungen durch Dritte / Weitergabe

(1) Der Auftragnehmer betreibt einen Übersetzungsservice, der u. a. über das Internet/World Wide Web Kunden in aller Welt zur Verfügung steht. Zur Ausführung von erteilten Aufträgen darf sich der Auftragnehmer auch der Hilfe von beauftragten externen, unabhängigen Übersetzern bedienen. Die Haftung des Auftragnehmers beschränkt sich dabei nur auf die sorgfältige Auswahl der Übersetzer/Dolmetscher.
(2) Die Geschäftsverbindung besteht grundsätzlich nur zwischen dem Auftraggeber und InterSprachen. Ein Kontakt zwischen dem Auftraggeber und einem beauftragten Dritten –insbesondere Übersetzer– bedarf der ausdrücklichen Einwilligung durch InterSprachen.

 

5. Arbeits- und Vertragsverhältnis

(1) Bei Dolmetscheraufträgen zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer kommt ein Dienstvertrag, bei Übersetzungsaufträgen ein Werkvertrag zustande.
(2) Ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis, auch wenn der Dolmetscher und / oder Übersetzer vorübergehend in den Räumen des Auftraggebers weisungsgebunden tätig ist, entsteht in keinem Fall.
(3) Auftragnehmer sind bei allen Aufträgen als selbständige Unternehmer zu betrachten.

 

6. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber hat alle notwendigen Informationen, Unterlagen sowie Hilfsmaterialien (Fachterminologie, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen etc.) zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrags unaufgefordert und rechtzeitig –spätestens bei Auftragserteilung– dem Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen. Erhält der Auftragnehmer vom Auftraggeber die notwendigen Informationen, Unterlagen sowie Hilfsmaterialien nicht, so wird bei der Ausführung des Auftrages eine allgemein übliche bzw. allgemein verständliche Version gewählt.
(2) Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer Korrekturabzüge (Korrekturausdrucke; Proofs) bis einschließlich jener Fassung des Textes, nach der keinerlei Änderungen mehr vorgenommen werden, zu übergeben. Gibt der Kunde nicht an, dass die Übersetzung zum Druck vorgesehen ist, und lässt er vor dem Druck dem Auftragnehmer keinen Korrekturabzug zukommen und druckt ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Freigabe, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für daraus entstehende Schäden.

(3) Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer bereits zur Angebotserstellung über den Verwendungszweck der Übersetzung (z. B. Zielgruppe, Zielland, Werbung etc.) sowie über deren Ausführungsformen (z. B. äußere Form der Übersetzung) zu unterrichten. Gibt der Auftraggeber den Verwendungszweck für die Übersetzung nicht an, insbesondere wenn diese veröffentlicht oder für Werbezwecke verwendet werden soll, so kann er ein Ersatz des Schadens nicht verlangen, der dadurch entsteht, dass der Text sich für den Verwendungszweck als ungeeignet erweist bzw. dass aufgrund einer mangelhaften Adaption die Veröffentlichung und/oder Werbung wiederholt werden muss und/oder zu Rufschädigung und/oder einem Imageverlust des Auftraggebers führt.

(4) Der Auftraggeber ist gehalten, die von dem Auftragnehmer gelieferten Texte auf offensichtliche Übertragungsfehler –insbesondere bei Namen, Zahlen und Daten– zu überprüfen, bevor er sie im Geschäftsverkehr verwendet oder veröffentlicht.
(5) Bei Übersetzungsaufträgen hat der Auftraggeber zur Erledigung des Auftrags dem Auftragnehmer eine angemessene Frist einzuräumen.
(6) Falls nicht anders vereinbart, hat der Auftraggeber bei Dolmetscheinsätzen eine angemessene Frist zur Vorbereitung des Einsatzes und zum Studium der vorab überreichten Unterlagen (z.B. Verträge, Vortragstexte etc.) zu gewähren.
(7) Die erbrachte Leistung des Dolmetschers ist auf dem Stundennachweis des Auftragnehmers durch den Auftraggeber mit seiner Unterschrift zu bestätigen.

(8) Fehler und Schäden, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.

 

7. Mängelbeseitigung

(1) Der Auftragnehmer behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor.
(2) Der Auftraggeber hat innerhalb einer angemessenen Zeit (14 Tage) kostenlosen Anspruch auf Beseitigung von möglichen in der Übersetzung enthaltenen Mängel (Nachbesserung), sowie die Berichtigung von möglichen Fehlern bei Dolmetscheinsätzen.
(3) Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt geltend gemacht werden.
(4) Dem Auftragnehmer ist zur Mängelbeseitigung eine angemessene Zeit einzuräumen.

 

8. Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein.
(2) Berechtigte Ersatzansprüche sind innerhalb von 14 Tagen nach Abnahme des Auftrags dem Auftragnehmer schriftlich mitzuteilen und ausreichend zu begründen. Ersatzansprüche gegenüber dem Auftragnehmer bestehen nach Ablauf dieser Frist nicht.

 

9. Haftungsausschlüsse

(1) Es ist nicht die Aufgabe des Dolmetschers, das Gesprochene auf Echtheit und/oder Manipulation zu prüfen. Für evtl. Folgen, die sich daraus ergeben, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
(2) Es ist nicht die Aufgabe des Übersetzers, den zu übersetzenden Text auf Echtheit und/oder Manipulation zu prüfen. Für evtl. Folgen, die sich daraus ergeben, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
(3) Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Übersetzungsfehler, die aus schlecht lesbaren, fehlerhaften oder unvollständigen Textvorlagen oder aus fehlerhaften, unrichtigen, unvollständigen oder nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellten Informationen, Unterlagen oder Hilfsmaterialien (Terminologiequellen, Fachterminologie, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, etc.) resultieren. Der Auftragnehmer übernimmt auch keine Haftung für Übersetzungsfehler, die aufgrund von Übertragungsfehlern bei Telefaxsendungen entstehen.

(4) Eine Mängelhaftung, für die richtige Deutung von Abkürzungen, die unterschiedliche Übersetzungsmöglichkeiten bieten, besteht nicht.

(5) Soweit der Auftragnehmer Garantien übernommen hat, erlöschen die hieraus folgenden Ansprüche des Auftraggebers, sobald durch den Auftraggeber selbst oder durch Dritte an den/dem von uns hergestellten/m Werk/en Veränderungen, egal welcher Art, vorgenommen werden.

10. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die Übersetzung und die damit verbundenen Rechte (Verwertungs- und Nutzungsrechte) Eigentum vom Auftragnehmer. Ist keine schriftliche individuelle Vereinbarung getroffen, hat der Auftraggeber bis dahin keine Verwertungs- und Nutzungsrechte. Die Weitergabe und Vervielfältigung darf nur mit Zustimmung des Auftragnehmers erfolgen.

 

11. Urheberrecht

(1) Der Kunde garantiert dem Auftragnehmer, dass ihm alle Rechte an den zu übersetzenden Texten zustehen und er uneingeschränkt befugt ist, die Texte übersetzen zu lassen. Er stellt insoweit den Auftragnehmer und/oder evtl. beauftragte Dritte von allen Ansprüchen frei.
(2) Das Urheberrecht von Übersetzungen bleibt beim Auftragnehmer.
(3) Bild- und Tonaufzeichnungen von gedolmetschten Gesprächen sowie deren weitere Nutzung bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Auftragnehmers.
(4) Ist die erbrachte Leistung des Dolmetschers und/oder Übersetzers zur Verbreitung (Werbung, Rundfunk und Fernsehen, Druck, Presse, Seminare, Schulungen u. ä.) bestimmt, hat der Auftraggeber die beabsichtigte Verbreitungsweise dem Auftragnehmer im Voraus mitzuteilen.
(5) Beabsichtigt der Auftraggeber die namentliche Nennung des Übersetzers/Dolmetschers, wird dies vom Auftragnehmer prinzipiell genehmigt und begrüßt.

 

12. Ausführungs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen

(1) Ist der Dolmetscher, bei Dolmetscheinsätzen, in einem angemessenen Zeitraum vor Terminbeginn am Erfüllungsort eingereist, gilt die Wahrnehmung des Termins als eingehalten.
(2) Alle vereinbarten Termine für Dolmetscheinsätze und Lieferfristen für Übersetzungsaufträge sind für den Auftragnehmer nicht verbindlich, wenn der Auftraggeber seine Mitwirkungs- und Aufklärungspflichten nicht erfüllt.

(3) Ist der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so ist der Auftragnehmer berechtigt seine Arbeiten bis zum Ausgleich der offenen Beträge zu unterbrechen (insbesondere dann, wenn Teilzahlungen vereinbart worden sind). Dementsprechend verlängern sich die Liefer- und Ausführungsfristen.

(4) Im Falle von Änderungen und/oder Ergänzungen verlängern sich die Liefer- und Ausführungsfristen um die Zahl der Tage, an denen infolge der Änderungs- und/oder Ergänzungswünsche die Arbeiten des Auftragnehmers unterbrochen waren.

(5) Lieferfristen gelten als eingehalten, wenn die fertige Übersetzung innerhalb der vereinbarten Frist abgesandt wurde. Die Lieferung erfolgt je nach Vereinbarung per Paketdienst, Spedition, Post oder E-Mail. Die Liefervereinbarung gilt mit der Abgabe beim Paketdienst, Spedition, Post, etc. als eingehalten. Die Transportgefahr trägt der Auftraggeber.
(6) Bei Lieferungsverzug muss das neue Lieferdatum unter Nennung der Gründe dem Auftraggeber vor Ablauf der Lieferfrist mitgeteilt werden.
(7) Sofern keine besonderen Vereinbarungen getroffen wurden, werden Übersetzungen in einfacher Ausfertigung geliefert.
(8) Ein geringfügiger Lieferungsverzug berechtigt den Auftraggeber nur zur Ablehnung von Teilleistungen für die bis dahin vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen und nicht zum Rücktritt vom Vertrag.
(9) Wurde eine Abholung der Übersetzung vereinbart, und wird diese nicht innerhalb von 14 Tagen nach Ablauf der Abholfrist abgeholt, ist der Auftragnehmer berechtigt, dem Auftraggeber die Übersetzung per Nachnahme zuzusenden. Hierbei anfallende Nachnahmegebühren trägt der Auftraggeber.
(10) Alle in Angeboten, Kostenvoranschlägen, Preislisten usw. genannten Preise verstehen sich in Euro und zuzüglich der gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Liegt ein Angebot bzw. ein Kostenvoranschlag nicht vor, werden alle Preise aus der aktuellen Preisliste am Tag der Auftragserteilung ermittelt. Übersetzungsarbeiten werden nach Umfang und Schwierigkeitsgrad berechnet. Der Umfang wird grundsätzlich nach Standardzeilen (Normzeilen) in der Zielsprache ermittelt. Es sei denn, für einen Auftrag wird im Voraus eine andere Abrechnungsart (z. B. Wortpreise) bzw. ein Pauschalhonorar vereinbart. Bei Aufträgen geringeren Umfangs wird in jedem Fall ein Mindestbetrag berechnet.
(11) Bei umfangreichen Aufträgen kann der Auftragnehmer einen angemessenen Vorschuss verlangen.
(12) Die Übergabe von Übersetzungen kann der Auftragnehmer in begründeten Fällen von der vorherigen Zahlung seines Honorars abhängig machen.
(13) Rechnungen sind binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu begleichen.
(14) Bei Zahlungsverzug werden Mahnkosten bis zu 35,- € je Mahnung und Verzugszinsen bis zu 14 % p. a. berechnet.
(15) Bei Langzeitaufträgen ist der Auftragnehmer berechtigt, für erbrachte Leistungen eine monatliche Vergütung zu verlangen.

(16) Besonderheiten bei Dolmetschaufträgen

(a) Jeder Dolmetschereinsatz erfolgt auf der Grundlage eines Vertrages zwischen dem Auftraggeber und InterSprachen.

(b) Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, vom Dolmetscher Leistungen zu verlangen, die über die vertraglich vereinbarte Tätigkeit hinausgehen (z. B. schriftliche Übersetzungen, Protokollführung, organisatorische Tätigkeiten u. ä.).

(c) Der Dolmetscher ist verpflichtet, sich angemessen und gemäß der Arbeit, für die er bestellt wurde, zu kleiden.

(d) Der Dolmetscher ist verpflichtet alle in einer nichtöffentlichen Verhandlung gehörten Informationen als streng vertraulich zu betrachten.

(e) Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Dolmetscher gute Arbeitsbedingungen (z. B. angemessene Pausen) zu sichern.

(f) Bei Auslandseinsätzen hat der Auftraggeber dem Dolmetscher alle notwendigen Informationen (z.B. Einreisebestimmungen) rechtzeitig mitzuteilen.

(g) Wurde nichts anderes vereinbart, hat der Dolmetscher das Recht, eine Arbeit in unannehmbarer Umgebung aus physischen, psychischen oder moralisch-ethischen Gründen abzulehnen.

(h) Die Dolmetscherleistung ist Gegenstand des Urheberrechts nach dem Urhebergesetz.

(17) Dolmetschhonorare

(a) Dolmetschaufträge werden nach aufgewendeter Zeit (Stunden- oder Tagessätze) berechnet. Zugrunde gelegt wird die gesamte Zeit. D. h. Reise-, Warte- und Pausenzeiten gelten als Dienstleistungszeit und werden der reinen Dolmetschzeit hinzugerechnet. Angebrochene Stunden werden zu vollen Stunden aufgerundet.

(b) Ein Tagessatz umfasst eine maximale Dienstzeit (einschl. Warte- und Pausenzeiten) des Dolmetschers am Einsatzort von 8 Stunden.

(c) Für erbrachte Dolmetschleistungen nach Ablauf von 8 Stunden werden Überstundensätze fällig.

(d) Angebrochene Tage bei Dolmetscheinsätzen mit Übernachtung gelten für das Tageshonorar als volle Tage.

(e) Bei Einsätzen mit Übernachtung ist eine Aufrechnung verbleibender Stunden an einem kürzeren Veranstaltungstag gegen die Zeitdauer eines anderen Tages ausdrücklich ausgeschlossen bzw. bedarf einer ausdrücklichen, schriftlichen Vereinbarung.

(f) Hat der Dolmetscher bei Einsätzen mit Übernachtung einen Tag vor Terminbeginn anzureisen und die Reisezeit dauert mehr als 5 Stunden, wird der Tagessatz fällig.

(g) Die Tagessätze sowie die Überstunden werden ab dem vom Auftraggeber gewünschten, schriftlich bekannt gegebenen Zeitpunkt, zu dem der Dolmetscher am Einsatzort erwartet wird, berechnet. Ein späterer Veranstaltungsbeginn bleibt unberücksichtigt.

(h) Spesen (z. B. Übernachtung und Verpflegung) gehen zu Lasten des Auftraggebers und werden laut Belegen bzw. auf der Grundlage der schriftlichen Vereinbarung abgerechnet.

(i) Vorschläge/Reservierungen des Auftraggebers bezüglich Übernachtung und Verpflegung werden im Allgemeinen akzeptiert. Müssen jedoch bei Unannehmbarkeit (sowohl hinsichtlich Qualität als auch jeglichen anderen Bedingungen) nicht befolgt werden.

(j) Ist eine bestimmte Reiseart des Dolmetschers zum Einsatzort vereinbart und kann diese auf Grund von Umständen, die nicht im Einflussbereich des Dolmetschers liegen, nicht eingehalten werden (z.B. Höhere Gewalt), so ist der Dolmetscher berechtigt, die Anreise auf eine andere Art zu organisieren und die entsprechenden Kosten in Rechnung zu stellen.

(k) Beträgt bei Einsätzen außerhalb des Wohnortes des Dolmetschers die Entfernung zwischen Einsatzort und Bahnhof/Flughafen bzw. Hotel des Dolmetschers mehr als 500 Meter, so sind die Fahrtkosten für die An- und Abreise vom Auftraggeber zu übernehmen.

(18) Rücktritt vom Vertrag bei Dolmetschaufträgen

(a) Die Stornierung eines gebuchten Dolmetschauftrages bedarf der Schriftform.

(b) Der Auftraggeber hat das Recht, bis mindestens 4 Wochen vor der Veranstaltung seinen Auftrag zu stornieren. In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen abzüglich einer Bearbeitungspauschale in Höhe von 100,00 Euro zurück erstattet. Tritt der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurück, so hat er bei:

 

·         Rücktritt bis zu 14 Tagen vor Einsatztermin 30%

·         Rücktritt bis zu 7 Tagen vor Einsatztermin 50%

·         Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt oder bei Abbruch der Veranstaltung 100%

 

der im Vertrag vereinbarten Honorare zuzüglich MwSt. als Verdienstausfallentschädigung (Ausfallhonorar) zu entrichten. Hierbei gelten mindestens die im Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) aufgeführten Sätze, falls keine andere vertragliche Vereinbarung getroffen wurde. Entstandene Kosten für Fremdleistungen (z.B. bereits gebuchte Flugtickets der Dolmetscher, Hotelbuchungen etc.) sind zuzüglich zu entrichten.

(c) Für den Fall, dass der Dolmetscher einen angenommenen Auftrag fristgerecht (bis mindestens 4 Wochen vor der Veranstaltung) stornieren muss, erhält der Auftraggeber alle geleisteten Zahlungen zurück. Weitere Ansprüche, wie z. B. Schadenersatz, können in solch einem Fall nicht geltend gemacht werden.

 

13. Abtretung/Aufrechnung/Zurückbehaltungsrecht

(1) Die Abtretung von Rechten aus dem/den Vertrag/Verträgen zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

(2) Gegen die Ansprüche des Auftragnehmers kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Auftraggeber steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen solcher Gegenansprüche zu, die aus demselben Vertragsverhältnis resultieren wie diejenigen Ansprüche, denen das Zurückbehaltungsrecht entgegengehalten wird.

 

14. Datenschutz und Geheimhaltungsverpflichtung

(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Wahrung seiner beruflichen Schweigepflicht hinsichtlich aller Daten und Fakten, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.
(2) Bei der elektronischen Datenübermittlung (z. B. E-Mail), kann der Auftragnehmer einen absoluten Schutz der vertraulichen Daten und Informationen des Auftraggebers jedoch nicht gewährleisten, da es nicht auszuschließen ist, dass unbefugte Dritte (z. B. Hacker) auf elektronischem Wege Zugriff auf die übermittelten Daten nehmen können. Sofern in den Prozess der Datenübermittlung kriminelle Eingriffe von Dritten (z. B. Hacker) erfolgen, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.

(3) Soweit InterSprachen sich Dritter zur Erbringung der angebotenen Leistungen bedient, ist er berechtigt, Kundendaten offen zu legen, wenn dies für die Sicherstellung des Betriebes oder für die Ausführung des Auftrages erforderlich ist. Der Kunde (Auftraggeber) erklärt sich damit einverstanden. Die Mitarbeiter des Auftragnehmers sind bei der Ausübung von Dolmetsch- und Übersetzungstätigkeiten zur absoluten Diskretion verpflichtet.
(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, alle Informationen des Auftraggebers auf geeigneten Datenträgern abzuspeichern. Alle dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Daten werden ausschließlich im Zusammenhang mit dem Auftrag genutzt und auf Antrag wieder vollständig gelöscht.

 

15. Höhere Gewalt

(1) Bei Eintritt von höherer Gewalt sind Auftragnehmer und Auftraggeber zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bis zu diesem Zeitpunkt erbrachte Leistungen und Aufwendungen sind dem Auftragnehmer in jedem Fall zu erstatten.

(2) Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus Verzug, sofern der Verzug auf höhere Gewalt im Sinne von Naturgewalt, Feuer, Brand und dergleichen beruht.

(3) Der Auftragnehmer haftet ebenso nicht für Schäden aus Verzug, sofern der Verzug auf höhere Gewalt im Sinne unvorhersehbaren oder unabwendbaren Verkehrs-, Leitungs-, Übertragungs- oder Betriebsstörungen oder Einwirkungen Dritter wie Vandalismus, Diebstahl oder vergleichbarem beruht.

 

16. Anwendbares Recht

(1) Für alle Aufträge und die sich daraus ergebenden Ansprüche gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des internationalen Kaufrechts.
(2) Die Wirksamkeit dieser Geschäftsbedingungen wird durch die Nichtigkeit und Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt.

 

17. Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten und alle Beteiligten ist Hannover. Der Auftragnehmer ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.

 

18. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern und/oder zu ergänzen. Die Änderungen werden dem Auftraggeber schriftlich mitgeteilt. Sie gelten als genehmigt und vom Auftraggeber akzeptiert, wenn der Auftraggeber ihnen nicht binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe schriftlich widerspricht.

 

 

 

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